Römische Ämterlaufbahn (Cursus honorum)

Bei dem “Cursus honorum” handelte es sich um eine Abfolge von Ämtern, die ein Politiker in der Römischen Republik durchlaufen musste. Sie wurden um das Jahr 200 v. Chr. – als eine Folge der Ständekämpfe – in der “lex Villia Annalis” festgeschrieben. Die politische Karriere war erst möglich, wenn man zehn Jahr lang den Militärdienst abgehalten hatte. Anschließend konnte man die Ämter als “Quästor”, “Ädil”, “Prätor” und “Konsul” bekleiden.

Die Ämterlaufbahn

Das niedrigste Amt des “Cursus honorum” war der Quästor: Er verwaltete die Staatskasse, betreute das Staatsarchiv und organisierte die Verwaltung der Steuern. Darauf folgte das Amt des Ädils: Er kontrollierte die Getreide- und Wasserversorgung, verwaltete öffentliche Gebäude und organisierte große Festspiele. Auf der gleichen Ebene wie der Ädil stand der Volkstribun, der nur von einem Plebejer ausgeübt werden durfte. Das nächsthöhere Amt war der Prätor: seine Aufgabe war die Rechtsprechung; zusätzlich durfte er auch ein eigenes Heer befehligen. Beim Konsul handelte es sich um das ranghöchste Amt: Es waren stets zwei Konsuln an der Macht, die über die oberste Gewalt im römischen Staat und den Oberbefehl über das Heer verfügten. Weitere Ämter außerhalb des “Cursus honorum” waren der Zensor und Diktator.1

Merkmale

Für alle Magistrate galt das “Annuitätsprinzip” – sie durften also nur für ein Jahr gewählt werden. Außerdem konnte ein Amt von mehreren Politikern gleichzeitig besetzt werden (“Kollegialität“); sie konnten dabei auch aufeinander Einfluss nehmen – dies wurde “Interzessionsrecht” genannt. Das Prinzip des “Iterationsverbots” schrieb vor, dass eine direkte Wiederwahl in ein Amt ausgeschlossen war. Im Rahmen des “Kumulationsverbots” war es nicht erlaubt zwei Ämter gleichzeitig auszuüben. Zwischen dem Wechsel zum höheren Amt sollte eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden. Da es sich bei den Magistraten um reine Ehrenämter handelte, wurden diese fast nur von reichen Männern bekleidet. Ausnahmen wurden als “homo novus” bezeichnet. Wählerstimmen waren meist mithilfe von Bestechungen erkauft worden. In der Römischen Republik wurden die Magistrate von der “comitia curiata“, “concilium plebis“, “comitia tributa” und “concilium centuriata” gewählt.2

Cursus honorum in der Kaiserzeit

Nach der Errichtung des Prinzipats unter Augustus im Jahr 27 v. Chr. begann die Römische Kaiserzeit. Seitdem hatten die Ämter des “Cursus honrum” nur noch einen symbolischen Charakter. Ein Amt zu bekleiden war mit Prestige verbunden. Seit 14 n. Chr. wurden die Magistrate nicht mehr von den Volksversammlungen gewählt, sondern vom Senat oder Kaiser bestimmt. Zugleich entstanden infolge der Ausdehnung des Römischen Reichs neue Ämter, die in den Provinzen die oberste Verwaltung ausüben sollten – beispielsweise der Prokurator oder der Präfekt. Mit dem Untergang des Römischen Reichs verloren die Ämter des “Cursus honorum” zunehmend ihre politische Bedeutung.3

Übersichtsbild: Ciceros Rede gegen Catilina, Autor: Cesare Maccari (1889), Lizenz: Gemeinfrei

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 02.04.2022 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 06.04.2022. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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