Gemäß Artikel 13 der EU-Verträge verfügt die Europäische Union über mehrere Institutionen, die die gemeinsamen Ziele, Interessen und Werte repräsentieren sollen. Die Organe der EU sind teilweise supranational und intergouvernemental. Zu den sieben Organen gehören das Parlament, die Kommission, der Rat, Ministerrat, Rechnungshof, Gerichtshof und die Zentralbank.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das einzig demokratisch legitimierte Organ der EU, da es direkt von den Bürgern gewählt wird. Das Parlament hat im Zuge der Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon immer mehr Kompetenzen erlangen können. Es ist zwar nicht zu Gesetzesentwürfen befugt, darf aber mit dem Rat über Gesetzesentwürfe der Kommission verhandeln und notfalls ein Veto einlegen. Des Weiteren bestimmt das Parlament über den Haushalt der EU. Es versteht sich als Kontrollorgan der Kommission und benennt deren Abgeordnete.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU und gleicht damit einer staatlichen Regierung. Sie hat das alleinige Initiativrecht für Gesetzesentwürfe, die wiederum vom Parlament und Rat bestätigt werden müssen. Als ausführendes Organ verwaltet sie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Die Kommission wird außerdem als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, da sie gemeinsam mit dem Gerichtshof über die Einhaltung des EU-Rechts wacht. Des Weiteren vertritt sie die EU auf internationaler Ebene und handelt Verträge mit Drittstaaten aus.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat hat keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung, sondern versteht sich als Konfliktlöser und Impulsgeber. In ihm sind die 27 Regierungschefs der EU vertreten, die Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten schließen und gemeinschaftliche Lösungen anzustreben versuchen. Der Rat wird vor allem bei Unstimmigkeiten in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Währungspolitik und Innenpolitik aktiv. Dies geschieht bei den sogenannten „Gipfeltreffen“.
Ministerrat
Der Ministerrat (oder Rat der EU) bestimmt gemeinsam mit dem Parlament über Gesetzgebung und Haushalt. Ferner unterzeichnet er internationale Verträge mit Drittstaaten. Er agiert in verschiedenen Politikbereichen und setzt Richtlinien für eine gemeinsame Wirtschafts-, Sozialpolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik fest. Der Ministerrat setzt sich aus den Fachministern der EU-Staaten zusammen und wird auch als “Staatenkammer” bezeichnet.
Gerichtshof (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof bildet die Judikative und verkörpert damit die höchste richterliche Gewalt in der EU. Er wacht darüber, ob die Mitgliedsstaaten und Institutionen das allgemein gültige EU-Recht einheitlich auslegen. Der Gerichtshof schützt die Grundrechte der europäischen Bürger und fällt Entscheidungen bei Rechtsstreitigkeiten. Die Kompetenzen des Gerichtshofs liegen noch über denen der nationalen Gerichte.
Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof kontrolliert, ob die Institutionen der EU ihre zur Verfügung stehenden Finanzmittel ordnungsgemäß verwalten. Er kann im Zweifelsfall einen Mitgliedsstaat oder EU-Institution per Klage beim Gerichtshof dazu auffordern, seine finanziellen Ausgaben zu veröffentlichen. Der Rechnungshof fasst seine Ergebnisse in einem Jahresbericht zusammen und veröffentlicht diesen im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Behörde der europäischen Währungsunion und bestimmt – seit Einführung des Euros am 1. Januar 1999 – über die Geldpolitik in der Eurozone. Durch wirtschaftspolitische Maßnahmen soll sie die Preisniveaustabilität innerhalb der EU sichern. Diesbezüglich steuert sie die Geldmenge, setzt für die nationalen Zentralbanken verbindliche Leitzinssätze fest und übernimmt die Aufsicht systemrelevanter Banken.