Der im Jahr 1992 geschlossene Vertrag von Maastricht führte zur Gründung der Europäischen Union. Er beinhaltete außerdem Maßnahmen zur Einführung einer gemeinsamen Währung und Unionsbürgerschaft. Darüber hinaus wurde das politische System der EU demokratisiert, indem das EU-Parlament dem Ministerrat in der Gesetzgebung nahezu gleichgestellt wurde.
Vorgeschichte
Im Rahmen der Europäischen Integration wuchs die europäische Staatenwelt durch die Gründungen der EGKS, EWG und EURATOM in den 1950er Jahren zusammen. Infolge des Fusionsvertrags wurden die bestehenden Organisationen im Jahr 1967 zu den EG verschmolzen. Mit der 1987 geschlossenen EEA sollte das Ziel eines europäischen Binnenmarkts verwirklicht und die Institutionen der EG zunehmend supranational gestaltet werden. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der deutschen Wiedervereinigung 1989/90 ergaben sich nun neue Möglichkeiten, um die europäische Integration weiter voranzutreiben.
Vertrag von Maastricht
Die Verhandlungen in Maastricht begannen im Dezember 1991. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Dadurch wurde die EU als Dachverband über den bestehenden Organisationen der EG gegründet. Der Vertrag beinhaltete die Schaffung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Spätestens zum 1. Januar 1999 sollte der Euro als Währung eingeführt werden. Dafür wurden bestimmte Konvergenzkriterien festgelegt. Ferner erhielten die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten eine Unionsbürgerschaft. Das politische System der EU wurde außerdem demokratisiert. Durch die Einführung von Mitentscheidungsverfahren stieg das Europäische Parlament in einigen Politikfeldern zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat auf. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik “GASP” wurde ebenso Teil der EU, allerdings galt in diesem Politikfeld weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip.
Folgen
Der Vertrag von Maastricht markierte eine wichtige Etappe der europäischen Integration und verfestigte die schon bestehenden politischen und wirtschaftlichen Strukturen. Charakteristisch wurde das neue “Drei-Säulen-Modell“. Die EU wirkte nun als Dachverband von drei Säulen, wobei die erste Säule supranational gestaltet wurde. Die zweite und dritte Säule blieb weiterhin intergouvernemental gestaltet. Die Bestimmungen des Maastrichter Vertrags wurden in den Verträgen von Amsterdam und Nizza reformiert. Im Vertrag von Lissabon wurde das “Drei-Säulen-Modell” aufgegeben, da immer mehr Politikfelder in die supranationale Kompetenz der EU übergangen sind. Lediglich die Außen- und Sicherheitspolitik bleibt weiterhin in den Händen der nationalen Regierungen.