Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkörpert die höchste richterliche Gewalt in der EU. Er kontrolliert, ob das EU-Recht in den jeweiligen Mitgliedsstaaten eingehalten wird und befasst sich mit Klagen und Rechtsstreitigkeiten. Im Gerichtshof ist je ein Richter eines Mitgliedsstaates vertreten. Ihm steht außerdem ein Präsident vor, der auf drei Jahre gewählt wird. Der Sitz ist in Luxemburg.
Geschichte
Der Europäische Gerichtshof entstand mit der Gründung der EGKS im Jahr 1952. Infolge der Gründungen der EWG und EURATOM 1957 weiteten sich die Kompetenzen des Gerichtshofs auf diese Institutionen aus. Durch das 1989 geschaffene „Gericht erster Instanz“ wurde die Arbeit des Gerichtshofs aufgeteilt. Somit entwickelte sich ein zweistufiges Gerichtssystem auf europäischer Ebene. Durch den Vertrag von Lissabon 2009 wurde der Gerichtshof zur offiziellen Institution der Europäischen Union erklärt.
Zusammensetzung
Im Europäischen Gerichtshof ist je ein Richter eines EU-Mitgliedsstaates vertreten. Dieser wird von seiner nationalen Regierung für eine sechsjährige Amtszeit ernannt. Alle drei Jahre werden die Richterstühle im Gerichtshof neu besetzt. Dem Gerichtshof steht als Vorgesetzten ein Präsident vor, der alle drei Jahre aus der Mitte der Richter gewählt wird. Innerhalb des Gerichtshofs gibt es außerdem acht Generalanwälte, die Vorschläge zu Rechtsurteilen machen sollen.
Aufgaben und Kompetenzen
Oberste Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs ist die Kontrolle darüber, ob in den EU-Mitgliedsstaaten das Recht einheitlich ausgelegt wird. Er soll die Grundrechte der europäischen Bürger schützen und Entscheidungen über Rechtsstreitigkeiten fällen. Die Kompetenzen des Gerichtshofs liegen über den nationalen Gerichten. Es gibt verschiedene mögliche Klageverfahren, über die der Gerichtshof entscheiden kann. Dazu zählen vor allem die Vertragsverletzungsklage, die Nichtigkeitsklage, die Untätigkeitsklage sowie Vorabentscheidungsverfahren.