Quellen zur Ruhrbesetzung 1923

Weil Deutschland die im Versailler Vertrag festgeschriebenen Reparationsleistungen für die Siegermächte nicht mehr aufbringen konnte, besetzten französische Truppen im Januar 1923 das Ruhrgebiet. Die Ruhrbesetzung wurde symbolisch für das sogenannte “Krisenjahr” der Weimarer Republik:

Aus der Note der französischen Regierung über die Besetzung des Ruhrgebiets, 10. Januar 1923:

Auf Grund der von der Reparationskommission festgestellten, von Deutschland begangenen Nichterfüllungen in der Ausfüllung der Programme der Reparationskommission hinsichtlich der Lieferungen von Holz und Kohle an Frankreich und gemäß den Bestimmungen […] des Vertrags von Versailles hat die französische Regierung beschlossen, eine aus Ingenieuren bestehende und mit den erforderlichen Vollmachten zur Beaufsichtigung der Tätigkeit des Kohlensyndikats versehene Kontrollmission ins Ruhrgebiet zu entsenden, um durch die von ihrem Vorsitzenden an dies Syndikat oder an die deutschen Verkehrsbehörden erteilten Befehle die strikte Anwendung der von der Reparationskommission festgesetzten Programme sicherzustellen und alle für die Bezahlung der Reparationen erforderlichen Maßregeln zu ergreifen […]. Sie läßt ins Ruhrgebiet nur die zum Schutze der Mission und zur Sicherstellung der Ausführung ihres Auftrages erforderlichen Truppen einrücken […].

Sollten die Maßnahmen der Beamten der Mission und die Unterbringung der sie begleitenden Truppen durch irgendein Manöver behindert oder in Frage gestellt werden, und sollten die örtlichen Behörden durch ihre Tätigkeit oder durch ihre Unterlassung irgendwelche Verwirrung im materiellen Leben und in der Wirtschaft des Gebietes herbeiführen, so würden alle für erforderlich erachteten Zwangs- oder Strafmaßnahmen unverzüglich ergriffen werden […].

Die Reichsregierung und die Landesregierungen Preußens, Bayerns und Hessens reagierten auf die französische Note mit der Anordnung des passiven Widerstandes, 19. Januar 1923:

Die Aktion der französischen und belgischen Regierung im Ruhrgebiet stellt eine schwere Verletzung des Völkerrechts und des Vertrages von Versailles dar. Infolgedessen sind Befehle und Anordnungen, die im Verfolg dieser Aktion an deutsche Beamte ergehen, rechtsunwirksam. Es ergeht daher seitens der Regierungen […] die Anweisung, Anordnungen der besetzten Mächte keinerlei Folge zu geben, sondern sich ausschließlich an die Weisungen ihrer eigenen Regierung zu halten. Dies gilt auch für die Beamten des altbesetzten Gebiets allen Maßnahmen gegenüber, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Rheinlandabkommens stehen.

Am 26. September 1923 riefen Reichspräsident und Reichsregierung zum Abbruch des passiven Widerstandes auf:

An das deutsche Volk! Am 11. Januar haben französische Truppen und belgische Truppen wider Recht und Vertrag das deutsche Ruhrgebiet besetzt. Seit dieser Zeit hatten Ruhrgebiet und Rheinland schwerste Bedrückung zu erleiden […]. Gegen die Unrechtmäßigkeit des Einbruchs erhoben sich Rechtsgefühl und vaterländische Gesinnung. Die Bevölkerung weigerte sich, unter fremden Bajonetten [Stichwaffen] zu arbeiten. […] Die Reichsregierung hatte es übernommen, nach ihren Kräften für die leidenden Volksgenossen zu sorgen. In immer steigendem Maße sind die Mittel des Reiches dadurch in Anspruch genommen worden. In der abgelaufenen Woche erreichten die Unterstützungen für Rhein und Ruhr die Summe von 3500 Billionen Mark. In der laufen Woche ist mindestens die Verdoppelung dieser Summe zu erwarten. Die einstige Produktion des Rheinlandes und des Ruhrgebietes hat aufgehört. Das Wirtschaftsleben im besetzten und unbesetzten Deutschland ist zerrüttet. Mit furchtbarem Ernst droht die Gefahr, daß bei Festhalten an dem bisherigen Verfahren die Schaffung einer geordneten Währung, die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens und damit die Sicherung der nackten Existenz für unser Volk unmöglich wird. Diese Gefahr muß im Interesse der Zukunft Deutschlands ebenso wie im Interesse von Rhein und Ruhr abgewendet werden. Um das Leben von Volk und Staat zu erhalten, stehen wir heute vor der bitteren Notwendigkeit, den Kampf abzubrechen. […]

Zitiert nach: Herbert Michaelis, Ernst Schraepler: Ursachen und Folgen. Die Weimarer Republik, Berlin 1961, S. 16f, 42, 203f.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 24.09.2020 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 24.09.2020. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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