Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 von sechs westeuropäischen Staaten gegründet. Sie diente als überstaatliche Organisation für eine gemeinsame Kohle- und Stahlproduktion und markierte den Beginn des europäischen Zusammenwachsens. Die BRD integrierte sich als Gründungsmitglied eng in die westliche Staatengemeinschaft.
Vorgeschichte
Als Urheber des EGKS-Vertrags gilt der französische Außenminister Robert Schuman, der Bundeskanzler Konrad Adenauer die gemeinsame zollfreie Koordinierung der Kohle- und Stahlindustrie vorschlug. Zu den Zielen gehörten die Sicherung des europäischen Friedens sowie der wirtschaftliche Wiederaufbau der vom Zweiten Weltkrieg zerstörten Staaten. Adenauer sah in diesem Plan eine Gelegenheit dafür, die BRD als gleichberechtigtes Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft zu etablieren [Westintegration]. Das deutsche Ruhrgebiet stand derzeit aber noch unter einer internationalen Kontrolle. Die Bundesregierung wollte dem Plan daher erst zustimmen, wenn diese Kontrollen abgeschafft werden würden. Da die BRD über den größten Anteil der Kohlevorkommen verfügte, konnte schließlich ein Kompromiss erzielt werden.1
Europäische Gemeinschaft für Kohle & Stahl
Der EGKS-Vertrag wurde von den Gründungsmitgliedern BRD, Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg und Niederlande am 18. April unterzeichnet. Im Deutschen Bundestag gab es vor allem von der SPD Widerstand gegen diesen Vertrag. Bei einer Abstimmung am 10. Januar 1952 konnten sich die 232 Abgeordneten der CDU/CSU, FDP und der Deutschen Partei aber mehrheitlich gegen die 143 Stimmen der SPD und KPD durchsetzen. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl trat schließlich am 23. Juli 1952 in Kraft. Damit wurde ein gemeinsamer Markt geschaffen, auf dem die Mitgliedsstaaten zollfrei Kohle und Stahl erwerben konnten.2
Folgen
Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl markierte den Beginn eines langwierigen Prozesses, der die europäische Staatengemeinschaft näher zusammenwachsen ließ. Es entstand eine gemeinsame überstaatliche Organisation, die die Kohle- und Stahlproduktion koordinieren sollte. Die Mitgliedsstaaten traten demzufolge eigene Hoheitsrechte an eine Höheren Behörde ab. Die BRD band sich dadurch enger an die westliche Staatengemeinschaft und grenzte sich von der DDR ab [Deutsche Teilung]. Weitere Etappen zur europäischen Vergemeinschaftung waren die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft– und Atomgemeinschaft. Diese Institutionen sind die Wurzeln der heutigen Europäischen Union.3