Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 von Frankreich, BRD, Italien, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gegründet. Damit sollte ein gemeinsamer überstaatlicher Markt zur Förderung der Handelsbeziehungen geschaffen werden. Die EWG legte den Grundstein für den langwierigen europäischen Einigungsprozess und ist Vorläufer der heutigen Europäischen Union.
Vorgeschichte
Bereits im Juli 1952 war mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eine überstaatliche Organisation der europäischen Staaten geschaffen worden. Damit sollte die Kohle- und Stahlproduktion zentral koordiniert werden. Auf der Konferenz von Messina 1955 berieten die Außenminister der Staaten über eine Ausweitung der EGKS zu allgemeinen überstaatlichen Institutionen im Wirtschaftsbereich. Zu den Zielen gehörten die politische und wirtschaftliche Einigung Europas, Verbesserung der Lebensstandards sowie die Abschaffung jeglicher Zollschranken.1
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erfolgte im Rahmen der Römischen Verträge, die am 25. März 1957 von Belgien, Frankreich, BRD, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurden. Dazu gehörte auch die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. Des Weiteren wurde die Schaffung einer gemeinsamen parlamentarischen Versammlung für die europäischen Institutionen geschaffen. Die Römischen Verträge traten schließlich am 1. Januar 1958 in Kraft. Der Beitritt der BRD war Bestandteil der Westintegration von Bundeskanzler Konrad Adenauer, der die Bundesrepublik eng an die westliche Staatengemeinschaft band.2
Folgen
Durch die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde die Grundlage für einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt mit Zollunion geschaffen. Durch eine verbesserte zwischenstaatliche Wirtschafts- und Handelpolitik sollte demzufolge der europäische Einigungsprozess vorangetrieben werden. Dazu gehörten Freiheiten im Verkehr, Personen, Dienstleistungen und Gütern. Infolgedessen kam es in Westeuropa zur Entwicklung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, der den freien Wettbewerb legitimierte. Durch die gemeinsame Wirtschaftspolitik und Gründung überstaatlicher Institutionen wurden die Voraussetzungen für die moderne Europäische Union geschaffen.3