Der am 21. Dezember 1972 geschlossene Grundlagenvertrag gehörte zum wichtigsten Bestandteil der Neuen Ostpolitik [Entspannungspolitik]. Durch den von der BRD eingeschlagenen Kurswechsel “Wandel durch Annäherung” gab sie ihren Alleinvertretungsanspruch über die DDR auf. Die verbesserten Ost/West-Beziehungen wurden schließlich grundlegend für die deutsche Wiedervereinigung 1990.
Vorgeschichte
Seit der deutschen Teilung in BRD und DDR 1949 war das innerdeutsche Verhältnis deutlich angespannt, weil beide Teilstaaten unterschiedlichen Machtblöcken angehörten [Kalter Krieg]. Hinzu kam, dass die BRD über die DDR den Alleinvertretungsanspruch erhob und mit der Hallstein-Doktrin jedem Staat den Abbruch diplomatischer Beziehungen androhte, der die DDR als völkerrechtlichen Staat anerkannte. In den 1960er Jahren war die DDR dennoch von vielen Ländern der “Dritten Welt” als Völkerrechtsubjekt akzeptiert worden. Als in der BRD 1969 die sozialliberale Koalition in die Bundesregierung eintrat, kam es zu einem außenpolitischen Kurswechsel: Die Neue Ostpolitik begann.1
Grundlagenvertrag
Unter dem Stichwort “Wandel durch Annäherung” sollte die Neue Ostpolitik die innerdeutschen Beziehungen wieder verbessern, damit die Idee einer möglichen Wiedervereinigung am Leben erhalten werde. Vor der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags waren bereits der Moskauer Vertrag, Warschauer Vertrag, das Viermächteabkommen und Transitabkommen geschlossen worden. Die Verhandlungen für den Grundlagenvertrag führten Egon Bahr und Michael Kohl und kamen am 21. Dezember 1972 zum Abschluss. BRD und DDR entwickelten daraufhin gutnachbarliche Beziehungen, akzeptierten die “Unverletzlichkeit” der Grenzen und verpflichteten sich dazu, dass sie den jeweiligen anderen Staat nicht international vertreten dürfen. Beide deutsche Teilstaaten arbeiteten folglich auf mehreren Ebenen zusammen und setzten Ständige Vertretungen ein.2
Folgen
Der Grundlagenvertrag war ein wichtiger Bestandteil der Neuen Ostpolitik. Durch die verbesserten Beziehungen erreichte die Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt, dass der Kontakt zwischen Ost und West nicht abbrach. Die Idee einer Wiedervereinigung wurde auf diese Weise am Leben erhalten. Die Deutsche Frage rückte erneut in den Fokus. Eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR lehnte die BRD jedoch weiterhin ab, weil dies gegen das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes verstoßen hätte. Durch den Grundlagenvertrag wurden BRD und DDR 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen. Er wurde schließlich zur Voraussetzung für die deutsch-deutsche Wiedervereinigung 1990.3