Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 regelte die völkerrechtliche Zustimmung der ehemaligen Besatzungsmächte zur deutsch-deutschen Wiedervereinigung. Die neue Bundesrepublik musste darin die bestehenden Grenzen akzeptieren, auf Atom-, Bio- und Chemiewaffen verzichten sowie sein Heer auf 370.000 Mann reduzieren. Der Vertrag machte den Weg frei für die deutsche Einheit am 3. Oktober 1990.
Vorgeschichte
Nach dem “Mauerfall” am 9. November 1989 in der DDR war eine mögliche Wiedervereinigung mit der BRD so nah wie nie. Nach der freien DDR-Volkskammerwahl im März 1990 und der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion im Juli 1990 war der Beitritt der DDR zur BRD nur noch eine Frage der Zeit. Für eine Wiedervereinigung war allerdings die Zustimmung der ehemaligen Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich notwendig. Aufgrund des Kurswechsels von Gorbatschows Perestroika und Glasnost stand auch der Kalte Krieg 1990 kurz vor seinem Ende. Zwischen Februar und September 1990 fanden daher mehrere Verhandlungen statt, die die Deutsche Frage endgültig klären sollten.1
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Die ersten Gespräche über einen Zwei-plus-Vier-Vertrag erfolgten auf einer KSZE-Konferenz in Ottawa am 13. Februar 1990. Weitere Verhandlungen fanden am 5. Mai in Bonn, am 2. Juni in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris und am 12. September in Moskau statt. Dort wurde zugleich der Vertrag unterzeichnet. Darin verzichteten die ehemaligen Besatzungsmächte auf ihr Vorbehaltsrecht. Das vereinte Deutschland musste darin die bestehenden Grenzen als unverletzlich akzeptieren, auf ABC-Waffen verzichten und seine Streitkräfte von 500.000 auf 370.000 Mann reduzieren. Da der sowjetische Staatschef Gorbatschow am 31. Mai 1990 eine freie Bündniswahl erlaubte, trat die Bundesrepublik schließlich der NATO bei.2
Folgen
Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag erhielt die wiedervereinte Bundesrepublik ihre ganze Souveränität zurück. Die Sowjetunion gestattete Deutschland den Beitritt zur NATO und zog bis 1994 ihre letzten Truppen aus Ostdeutschland ab, während sie als Ausgleich Wirtschaftshilfen zugesprochen bekam. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde grundlegend für den weiteren Integrationsprozess der Europäischen Union und der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990.3