Der Beutelsbacher Konsens stellt die Grundlage für den Politik- und Geschichtsunterricht an deutschen Schulen dar. Mit den drei Prinzipien “Überwältigungsverbot” , “Kontroversitätsgebot” und “Schülerorientierung” soll gewährleistet werden, dass der öffentliche Bildungsauftrag im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durchgeführt wird.
Hintergrund
In den frühen 1970er Jahren war es zum sogenannten Richtlinienstreit über die Lehrpläne der politischen Bildung gekommen. Daher organisierte die LpB-BW im Jahr 1976 eine Tagung in Beutelsbach, auf der sich führende Politikdidaktiker austauschen sollten. Das Ergebnis war ein Minimalkonsens, der von Hans-Georg Wehling in drei Punkten zusammengefasst und als “Beutelsbacher Konsens” berühmt wurde. Es handelt sich dabei um grundlegende Prinzipien für den Politik- und Geschichtsunterricht, die von Lehrkräften als pädagogische Zielsetzung berücksichtigt werden sollen.1
Überwältigungsverbot
Das “Überwältigungsverbot” schreibt vor, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer politischen Ansicht nicht von der Lehrkraft beeinflusst werden dürfen. Im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollen die Lernenden zu einem begründeten Sach- und Werturteil kommen, um auf diese Weise die Fähigkeit der politischen Mündigkeit zu erlangen.
Kontroversitätsgebot
Das “Kontroversitätsgebot” ist eng mit dem “Überwältigungsverbot” verknüpft. Dahinter steckt die Forderung, dass zu einem bestimmten Thema verschiedene Meinungen und Ansichten zu Wort kommen müssen. Auf diese Weise wird den Lernenden die Kontroversität in Wissenschaft und Politik verdeutlicht und eine Gelegenheit zur kritischen Auseinandersetzung ermöglicht. Die politische Meinung der Lehrkraft sollte dabei unerheblich bleiben. Beim “Kontroversitätsgebot” handelt es sich allerdings nicht um ein “Neutralitätsgebot” .
Schülerorientierung
Damit die Lernenden ihre eigene kritische Meinung ausbilden und somit an der politischen Kultur teilhaben zu können, ist das Prinzip der “Schülerorientierung” notwendig. Auf diese Weise sollen Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit bekommen, ihren eigenen Standpunkt zu analysieren und mit diesem den politischen Prozess beeinflussen zu können.2
Aktualität des Beutelsbacher Konsenses
Trotz seines inzwischen 40-jährigen Bestehens ist der Beutelsbacher Konsens aktueller denn je. Für Zündstoff sorgte zuletzt der Grundsatz “Kontroversitätsgebot” . Zwar gilt auch für Lehrkräfte das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Im Unterricht darf jedoch keine parteipolitische Werbung betrieben werden, da diese gegen das “Überwältigungsverbot” verstoßen würde. Dieser Aspekt wurde von der AfD, die dafür eine Meldeplattform einrichtete, im Jahr 2018 öffentlich thematisiert. Didaktiker und Politikwissenschaftler verweisen aber darauf, dass der Beutelsbacher Konsens kein “Neutralitätsgebot” beinhalte und Lehrkräfte daher ihre politische Meinung äußern – jedoch nicht aufzwingen – dürfen.3