“Heiliges” Römisches Reich

Im Mittelalter war das heutige Deutschland ein einzigartiges politisches Gebilde. Es war weder Staat noch Staatenbund, hatte keine festen Grenzen oder Verfassung. Eher verstand es sich als lockeres Bündnis verschiedener Länder, die dem Kaiser als gemeinsames Oberhaupt unterstanden. Der Kaiser besaß aber keine absolute Herrschaft. Er war seinerseits an die Zustimmung mächtiger Landesherren gebunden. In den einzelnen Ländern übte der Landesherr wiederum Herrschaft über mindermächtige Personen aus. Der Titel “Heiliges Römisches Reich” bezeichnete den Anspruch auf die Fortführung des antiken Imperiums mit göttlich gestifteter Legitimation. Der Zusatz “deutscher Nation” kam im 15. Jahrhundert hinzu, als sich das Reich fast ausschließlich auf deutschsprachigem Raum begrenzt hatte.

Ursprünge

Nachdem das Römische Reich 476 durch Germaneneinfälle in der Völkerwanderung untergegangen war, begründeten die Franken das sogenannte Frankenreich. Im Osten bestand das Reich unter dem Namen Byzanz weiterhin fort. In West- und Mitteleuropa einigte Karl der Große sein Imperium bis nach Norditalien und schützte den römischen Papst. Dieser verlieh ihm 800 die Kaiserkrone als Schirmherr des Christentums. Nachdem sich das Frankenreich in ein west– und ostfränkisches Reich geteilt hatte, ließ sich Otto der Große 962 ebenfalls vom Papst zum Kaiser krönen. Er verband das ostfränkische Königtum mit der römischen Kaiserwürde, was praktisch die Herrschaftsübertragung der Römer auf die Deutschen bedeutete. Denn die Bibel lehrte, dass das Römische Reich das letzte von vier Weltreichen sei. Daher sollte die Tradition des Kaisertums als von Gott gestiftete Herrschaft durch die translatio imperii fortgeführt werden.

Struktur

Das politische System war nach der mittelalterlichen Feudalgesellschaft aufgebaut. Es gab kein allgemein gültiges Bürgerrecht. Die Rechte eines Menschen hingen von sozialer Herkunft ab. Den größten Einfluss übten die sogenannten Kurfürsten aus, die seit der Goldenen Bulle den deutschen König wählten. Weitere Reichsglieder waren Fürsten, Grafen, Prälaten, Ritter und Städte. Die Position des Kaisers verstand sich nicht als absoluter Herrscher. In den einzelnen Ländern übten die Landesherren wiederum eigenständige Herrschaft über ihre Untertanen aus. Somit war das Reich ein hierarchisches Gebilde, das der Kaiser als Oberhaupt nur symbolisch verkörperte. Er war oberster Lehnsherr, sicherte seinen Untertanen Frieden und Schutz, während diese ihm wiederum Treue und Gehorsam verpflichtet waren. Das gleiche galt für den Landsherrn und seine Untertanen.

Weltliche und Geistliche Macht

Im Reich gab es neben weltlichen Herrschern auch Personen, die kirchliche Ämter und Landesherrschaft in sogenannten Bistümern gleichzeitig ausübten. Dazu gehörten Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte. Die Kirche war eng mit der politischen Ordnung verbunden. Durch Stiftungen und Schenkungen durch den Kaiser konnten geistliche Amtsträger eigene Herrschaftsterritorien aufbauen. Dass den Bischöfen im Reich eigene Gebiete mit Verwaltungsaufgaben zugeteilt wurden liegt darin begründet, dass die christliche Religion und ihre Missionisierung wichtige Bestandteile der Reichspolitik waren. Ohne das Christentum wäre die Entstehung des Fränkischen Reichs und später “Heiligen” Römischen Reiches nicht denkbar gewesen. Bei der Vergabe um kirchliche Ämter kam es zwischen Kaiser und Papst oft zu Streitigkeiten. Der Investiturstreit markiert den Höhepunkt dieser Auseinandersetzung.

Reichsgrundgesetze

Unter der Herrschaft der Ottonen, Salier und Staufer gab es noch eine starke königliche Zentralgewalt. Nachdem die Ära der Staufer beendet war, änderte sich dies jedoch. Die Krise des Interregnums hatte die Königsmacht stark geschwächt. Mit der Goldenen Bulle im Jahr 1356 wurde festgelegt, dass zukünftig die Kurfürsten den König wählen. Damit ging der Einfluss des Königs allmählich zurück. Um 1500 entwickelten sich zudem festere Strukturen. Andauernde innere Fehden zwischen den großen Landesherren und mindermächtigen Rittern sowie äußere Bedrohungen der Türken im Südosten machten Reformen dringend erforderlich. Dazu gehörte die Bildung des Reichstags für bessere Kommunikation unter den Reichsgliedern. Mit dem Reichskammergericht entstand eine Institution, die Streitigkeiten auf rechtlichen Weg lösen sollte. Des Weiteren wurden Reichskreise eingeführt, die das Reich geografisch unterteilten. Diese sollten die Verteidigung gegen äußere Bedrohungen besser organisieren.

Reformation und Augsburger Religionsfrieden

Im Jahr 1517 übte Martin Luther mit seinen 95 Thesen Kritik an den Einfluss des Papstes auf die deutschen Kirchen. Neben dem Ablasshandel wurde aber auch der kirchliche Einfluss in der Politik in Frage gestellt. Luthers Thesen erreichten durch die Erfindung des Buchdrucks eine breite Öffentlichkeit. Daraus entstanden langfristige Folgen, die das Reich in einen Konfessionsstreit zogen. Die Reformation begann. Da Religion eng mit der politischen Struktur des Reiches verbunden war, bildeten sich nun zwei Fronten: Neben den katholischen Landesherren und Kaiser Karl V., die Luthers Thesen ablehnten, wurde die reformatorischen Ideen von anderen durchaus begrüßt. Obwohl Karl V. Kirchenbann und Reichsacht über Luther verhängte, konnte er sich nicht gegen die protestantischen Reichsglieder durchsetzen. Im Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde den Landesherrn freigestellt, ob sie ihr Gebiet katholisch oder protestantisch regieren wollen.

Dreißigjähriger Krieg

Der Augsburger Religionsfrieden war für einige Jahrzehnte erfolgreich, doch zu Beginn des 17. Jahrhunderts verhärteten sich die Fronten erneut. Neue religiöse Konflikte spalteten das Reich in zwei Fronten: der katholischen Liga und der protestantischen Union. Hinzu kam die Streitfrage, ob die Macht zentral vom Kaiser ausgehen oder er weiterhin vom Einfluss der Kurfürsten abhängig sein soll. Zu dieser Zeit wurden die Kaiser meistens vom Haus Habsburg gestellt. Diese versuchten, ihre Macht durch Heirat und Erbschaft auszuweiten. Als Kaiser Matthias 1618 versuchte, im Königreich Böhmen eine Rekatholisierung durchzuführen, kam es zum Prager Fenstersturz. Dieses Ereignis stürzte das Reich in einen Dreißigjährigen Krieg, in den später auch auswärtige Mächte wie Frankreich, Spanien, Schweden oder Dänemark eingriffen. Erst durch den Westfälischen Frieden 1648 konnte er beendet werden.

Westfälischer Frieden

Der Westfälische Frieden 1648 konnte das innenpolitische System zunächst festigen. Er bestätigte den Augsburger Religionsfrieden von 1555 mit dem Zusatz, dass ein Landsherr seinen Untertan nicht zur Konvertierung zwingen dürfe. Einzelne Reichsfürsten bauten nun effizientere Verwaltungen und stehende Heere auf, um sich in der europäischen Politik behaupten zu können. Das gilt vor allem für Brandenburg, das sich mit Preußen als Königreich eine Personalunion bildete. Der Kaiser konzentrierte sich nun weniger auf das Reich, weil er sich eher mit der österreichischen Expansion auf dem Balkan beschäftigte. Durch militärische Siege in den Türkenkriegen lag die österreichische Großmachtpolitik nun außerhalb des Reiches. Der Sinn und Zweck des Reichsverbandes erschien zunehmend überflüssig, weil die mächtigen Landesherren nun ihre eigenen Staaten ausbauten.

Dualismus Preußen und Österreich

Mit der Staatsentwicklung mächtiger Landesherren wurden eigene Interessen nun in den Vordergrund gestellt. Friedrich der Große baute Brandenburg-Preußen zu einer mächtigen Großmacht auf, das nun in den Konflikt mit Österreich geriet. Es entwickelte sich der Deutsche Dualismus. Das Reich hatte inzwischen seinen Zweck als Friedensverband eingebüßt, weil Eroberungen und Expansionen nicht mehr verhindert werden konnten. Dies war die Folge einer fehlenden starken Zentralgewalt. Innere Konflikte im Siebenjährigen Krieg und im Bayerischen Erbfolgerkrieg ließen das Reichsgebilde wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Mit dem Ausbruch der Napoleonischen Kriege und dem Reichsdeputationshauptschluss wurde das Reich 1806 offiziell aufgelöst.

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 08.05.2015 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 10.04.2022. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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