Feudalismus und Ständegesellschaft

Bis ins 19. Jahrhundert war die Gesellschaft in West- und Mitteleuropa nach Ständen gegliedert. Zu den drei Ständen gehörten der Klerus, Adel und Bürger/Bauern. Eng verbunden mit der Ständegesellschaft ist der Feudalismus, der bis zu seiner Abschaffung das Verhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen regelte. Erst durch die Französische Revolution 1789 wurde dieses System schrittweise aufgelöst. Damit endete die Zeit des Ancien Règime.

Ständegesellschaft

Seit dem frühen Mittelalter entwickelte sich das System der Ständegesellschaft. Den ersten Stand (Klerus) verkörperten geistliche Kirchenvertreter. Dem zweiten Stand (Adel) gehörten Fürsten, Herzöge, Grafen und Ritter an. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (ca. 98%) war im dritten Stand verankert. Die Bürger und Bauern besaßen gegenüber den anderen beiden Ständen keine politischen Mitspracherechte und waren zur Steuerzahlung verpflichtet. Adel und Klerus genossen bestimmte Sonderrechte und waren von der Steuerpflicht befreit. Gestützt wurde diese Gesellschaftsordnung vom Ideal des Gottesgnadentum. Der religiöse Aberglaube war ein fester Bestandteil dieses Systems.

Feudalismus

Der Feudalismus war die im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit vorherrschende Wirtschaftsordnung und eng mit der Ständegesellschaft verbunden. In dem Feudalsystem gab es zwischen Lehnsherrn und Vasallen ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Lehnsherr war einerseits der König gegenüber dem untergeordneten Vasall – dem Adel. Anderseits war aber auch der Adel ein Lehnsherr gegenüber dem Bauern, der in Leibeigenschaft lebte. Der untergeordnete Vasall war dem übergeordneten Lehnsherrn grundsätzlich zur Treue und Dienstleistung verpflichtet. Der Adel musste den König militärisch unterstützen, der Bauer dem Adel auf einem Ackerland Frondienste leisten.1

Abschaffung des Feudalsystems

Die Französische Revolution 1789 führte in Frankreich zur Abschaffung des Feudalsystems. Im Zuge der Bauernbefreiung wurden die Bauern zunehmend aus ihrer Leibeigenschaft gelöst. Im deutschsprachigen Raum entwickelte sich im frühen 19. Jahrhundert eine stärker werdende politische Öffentlichkeit, die Freiheit und Gleichheit forderte. Nach der deutschen Revolution 1848/49 wurde die Bauernbefreiung auch größtenteils im Deutschen Bund umgesetzt. Bedingt durch die industrielle Revolution wurden die Schranken zwischen den Ständen durchlässiger. Damit setzte das Zeitalter der bürgerlichen Gesellschaft ein. Die sich auf das Gottesgnadentum stützende Ständegesellschaft erwies sich als nicht mehr zeitgemäß.2

Bild 1: Die mittelalterliche Ständeordnung in der “Pronostacio” des Astrologen Johannes Lichtenberger (1488), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 2: Bauern bei der Ablieferung ihrer Abgaben an den Grundherren, Holzschnitt (15. Jhd.), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 3: Karikatur, Der Dritte Stand trägt den Klerus und den Adel, Autor: M. P. (1789), Lizenz: Gemeinfrei

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 19.06.2018 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 26.02.2023. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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