Zwischen der BRD und DDR gab es hinsichtlich ihrer politischen Systeme gravierende Unterschiede. Während die BRD eine repräsentative Demokratie verkörperte, etablierte sich in der DDR das sozialistische Einparteiensystem (das formal Volksdemokratie genannt wurde).
Historischer Kontext
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Deutschland von den Siegermächten in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Auf der Potsdamer Konferenz kam es zwischen den Westmächten und der Sowjetunion zur offenen Konfrontation. Es bildeten sich nun quer durch Deutschland zwei Machtblöcke. Während die BRD eng an die westliche Staatengemeinschaft gebunden wurde, übernahm in der DDR die Sowjetunion die Kontrolle. Das blieb für die Ausgestaltung der politischen Systeme nicht folgenlos.1
Politisches System der BRD
Nach dem Vorbild der USA und westlichen Staaten wurde in der 1949 gegründeten BRD eine parlamentarische Republik errichtet. In dieser repräsentativen Demokratie gilt das Prinzip des pluralistischen Mehrparteiensystems. Die vom Volk gewählten Abgeordneten verfügen im Bundestag über ein freies Mandat. Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre allgemein, gleich und geheim statt. Das politische System der BRD zeichnet sich außerdem durch seine Gewaltenteilung aus. Als föderale Republik verfügen die Bundesländer im Bundesrat über ein Mitbestimmungsrecht.2
Politisches System der DDR
Die Sowjetunion reagierte auf die Staatsgründung der BRD im Jahr 1949 mit der Errichtung einer Volksdemokratie. Es galt das Prinzip des realen Sozialismus. In der DDR war formal die Volkskammer das höchste politische Organ. Diese wurde alle vier (später fünf) Jahre nach allgemeinen und gleichen Wahlen (jedoch nicht geheim) vom Volk gewählt. Die Zusammensetzung der Abgeordneten wurde allerdings schon im Vorhinein über eine Einheitsliste festgelegt. Die faktisch oberste Staatsgewalt übte die SED aus, die im engen Austausch zur sowjetischen KPdSU stand. Die Herrschaft der SED war zentralistisch organisiert und erfasste alle Lebensbereiche. Andere Parteien waren formal erlaubt, jedoch gemeinsam mit der SED in der Nationalen Front zusammengeschlossen. Eine Gewaltenteilung existierte nicht, da staatliche Einrichtungen eng mit der SED verbunden waren. Insofern sprach man auch von einer Parteidiktatur.3