Das NS-Regime errichtete 1933/1934 einen totalitären Führerstaat. Alle Bereiche des öffentlichen Lebens wurden von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen. Presse, Film und Literatur unterlagen einer strengen Zensur. Die Bürger wurden von Jugend an in NS-Massenorganisationen eingegliedert, deren Aufbau dem “Führerprinzip” entsprach.

Vorgeschichte

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum neuen Reichskanzler ernannt. Es folgte der Prozess der Machtergreifung. Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Verfolgung politischer Gegner legalisiert. Das am 23. März verabschiedete Ermächtigungsgesetz entmachtete den Reichstag. Die Reichsregierung konnte nun uneingeschränkt Gesetze erlassen. Am 31. März folgte das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder. Die Länderparlamente wurden aufgelöst und durch Reichsstatthalter ersetzt. Nun sollten alle Bereiche des öffentlichen Lebens gleichgeschaltet werden.1

Zerschlagung der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften wurden am 2. Mai 1933 zerschlagen. Büros wurden von SS– und SA-Leuten besetzt, ihr Vermögen beschlagnahmt und Funktionäre der Gewerkschaften in Konzentrationslager verschleppt. Anstelle der Gewerkschaften sollten Arbeitnehmer in die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront überführt werden. Hier geht es weiter zur NS-Wirtschaftspolitik.

Ausschaltung anderer Parteien

Durch die Reichstagsbrandverordnung wurden Anhänger der KPD verfolgt und unterdrückt. Auch die SPD fiel der nationalsozialistischen Machtübernahme zum Opfer und wurde am 22. Juni 1933 per Gesetz verboten. Andere Parteien – wie die DNVP, DVP und Zentrum – lösten sich wenig später freiwillig auf. Am 14. Juli 1933 wurde von der Reichsregierung das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien verabschiedet. Die NSDAP war seitdem die einzig legitime Partei. Am 1. Dezember 1933 wurde die “Einheit von Partei und Staat” gesetzlich verankert.2

Gleichschaltung von Polizei und Justiz

Durch die Notverordnungen im Februar 1933 waren Rechtsstaat und Gewaltenteilung de facto ausgeschaltet. Die von Innenminister Hermann Göring eingerichtete “Hilfspolizei” legalisierte die Ermordung politischer Gegner. Die Polizei entwickelte sich zum politischen Instrument der NSDAP. Mit der Einrichtung des Amts “Reichsführer SS” und “Gestapo” wurden politische Gegner gewaltsam verfolgt und verhaftet. Es entstanden Sondergerichte, die die Gleichheit vor dem Gesetz außer Kraft setzten. Durch das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” wurde der Staatsdienst von oppositionellen und jüdischen Beamten gesäubert.3

Gleichschaltung der Gesellschaft

Die deutsche Gesellschaft sollte zu einer Volksgemeinschaft umgestaltet werden. Dafür sollte jeder Deutsche – mit Ausnahme von “Volksschädlingen” – in die NS-Massenorganisationen eingebunden werden. Dazu gehörten unter anderem die Hitler-Jugend, der Bund deutscher Mädel, die NS-Frauenschaft und Kraft durch Freude. Lehrpläne wurden im Sinne der NS-Ideologie umgeschrieben. Verdächtige Lehrer und Professoren wurden aus ihrem Dienst entlassen. Auch Presse, Film und Literatur unterlagen einer strengen Zensur. Am 10. Mai 1933 ereignete sich die sogenannte Bücherverbrennung.4

Röhm-Putsch

Mitte 1934 hatten Adolf Hitler und die NSDAP nahezu den kompletten Staatsapparat unter eigener Kontrolle. Es existierte lediglich ein innenpolitischer Gegner: Ernst Röhm und seine Sturmabteilung (SA). Röhm strebte nach politischem Einfluss und wollte als Belohnung für seine militärische Unterstützung die SA zur Volksmiliz ausbauen. Hitler ließ die gesamte SA-Führung mithilfe der SS in der “Nacht der langen Messer” ermorden. Nach dem “Röhm-Putsch” war der letzte ernsthafte Gegner der NSDAP beseitigt worden. Mit dem Tod Paul von Hindenburgs übernahm Hitler zugleich das Amt des Reichspräsidenten und wurde Oberbefehlshaber der Reichswehr. Der totalitäre Führerstaat war vollendet.5

Übersichtsbild: Nürnberg, Reichsparteitag, HJ-Aufmarsch, Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 146-2004-0014 / Priesack, August / CC-BY-SA 3.0

Bild 1: Berlin, Häftlinge in SA-Lager (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 102-02920A / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Bild 2: DAF-Ausstellung (1938), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 146-1981-140-06 / CC-BY-SA 3.0

Bild 3: Hitler-Jugend (1937), Autor: Walter Kleinfeldt, Lizenz: Gemeinfrei

Bild 4: Kurt Daluege, Heinrich Himmler, Ernst Röhm (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 102-14886 / CC-BY-SA 3.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 12.04.2012 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.07.2022. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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