Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und versteht sich als Vertretung der europäischen Bürger. Im Gegensatz zu allen anderen EU-Institutionen ist es das einzig demokratisch gewählte Organ der Europäischen Union. Das Parlament ist zuständig für die Gesetzgebung, entscheidet mit über den Haushalt und kontrolliert die Europäische Kommission.
Geschichte
Das Europäische Parlament entstand mit der Gründung der EGKS im Jahr 1952. Die Befugnisse des Parlaments beschränkten sich anfangs auf eine kontrollierende und beratende Funktion. Nach den Gründungen der EWG und EURATOM 1957 wurde die Arbeit des Parlaments auf diese Organisationen ausgeweitet. Infolge des EG-Fusionsvertrags durfte das Parlament auch über den Haushalt mitentscheiden. Bedeutende Kompetenzen gewann das Parlament aber erst nach der Europawahl 1979 und durch den Vertrag von Maastricht 1992. Seit den Verträgen von Amsterdam und Nizza verfügt das Parlament über ein entscheidendes Stimmrecht in mehreren Politikfeldern.
Zusammensetzung
Seit der Europawahl 2014 umfasst das Parlament maximal 751 Abgeordnete. Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgte 1979. Die Abgeordneten werden von den Bürgern der EU-Staaten für fünf Jahre demokratisch und direkt gewählt. Das Parlament verfügt über einen Präsidenten, der von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Politik im Parlament wird von länderübergreifenden Fraktionen betrieben. Weitere Bestandteile des Parlaments sind die Ausschüsse und Delegationen.
Aufgaben und Kompetenzen
Seit den Verträgen von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon hat das Parlament immer wichtigere Kompetenzen hinzugewonnen. Das Parlament darf zwar keine eigenen Gesetze verabschieden, aber an der von der Kommission initiierten Gesetzgebung mitwirken. Eine entscheidende Rolle dabei spielt das Mitentscheidungsverfahren. Des Weiteren darf das Parlament mit dem Rat über den Gesamthaushalt der EU entscheiden. Auch für die Wahl und Kontrolle der Europäischen Kommission übernimmt es eine wichtige Funktion. Beispielsweise kann das Parlament eigene Untersuchungsausschüsse einrichten und die Kommission per Misstrauensvotum abwählen.