An der Gesetzgebung in der EU wirken die Europäische Kommission, das Parlament und der Ministerrat mit. Nachdem die Kommission einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, entscheiden das Parlament und der Ministerrat über die Verabschiedung des Gesetzes. Unterschieden wird zwischen Primär– und Sekundärrecht.
Primär- und Sekundärrecht
Zum Primärrecht gehören die Verträge, die zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten geschlossen wurden. Gemeint ist vor allem der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht, der den EU-Vertrag und den (namentlich geänderten) AEU-Vertrag beinhaltet. Im Primärrecht sind die Aufgaben und Funktionen der EU-Institutionen geregelt. Das Sekundärrecht hingegen leitet sich vom Primärrecht ab und wird von den EU-Institutionen praktiziert. Bei den als “Rechtsakten” bezeichneten Gesetzen wird zwischen Verordnung und Richtlinie unterschieden.
Das institutionelle Dreieck
Die politischen Entscheidungen werden in der EU zwischen der Kommission, dem Parlament und Ministerrat – dem institutionellen Dreieck – getroffen. Die Kommission verfügt als Exekutive über das Initiativmonopol für Gesetzesentwürfe und kontrolliert, ob die Gesetze innerhalb der EU eingehalten werden. Das Parlament fungiert als europäische Volksvertretung. Sie besitzt legislative Kompetenzen und kann gegen den Gesetzesentwurf ein Veto einlegen. Der Ministerrat vertritt die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und ist dem Parlament in der Gesetzgebung gleichgestellt.
Gesetzgebungsverfahren
Am häufigsten kommt das sogenannte Ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Bei diesem Verfahren legt die Kommission zunächst einen Gesetzesentwurf vor. Anschließend entscheiden Parlament und Ministerrat über die Verabschiedung des Gesetzes. Maximal werden drei Lesungen durchgeführt, ansonsten ist das Gesetz gescheitert. Oftmals werden bei Gesetzgebungsverfahren Ausschüsse angehört, die eine beratende Funktion besitzen. Bei Anhörungsverfahren und Zustimmungsverfahren ist das Parlament dem Ministerrat in der Gesetzgebung unterstellt.