Die zwei im Deutschen Kaiserreich verabschiedeten Flottengesetze 1898/1900 sollten die deutsche Flotte aufrüsten und modernisieren. Dies war für Kaiser Wilhelm II. insofern notwendig, als dass er gegen innenpolitische Spannungen zu kämpfen hatte. Mithilfe eines umfassenden Flottenbauprogramms sollte dieses Problem gelöst werden. Außenpolitisch beabsichtigte Wilhelm II. damit, den Rückstand der deutschen gegenüber der britischen Marine aufzuholen. Dadurch entwickelte sich das Deutsch-Britische-Wettrüsten, das eine der Ursachen für den Ersten Weltkrieg war.
Ursachen
Die Jahre vor Verabschiedung der Flottengesetze waren im Kaiserreich von innenpolitischen Spannungen gekennzeichnet. Einerseits forderten aufsteigende Klassen wie das industrielle Bürgertum und die Arbeiter mehr politische Rechte. Andererseits hatten ostelbische Junker unter den billigen Lebensmittelimporten zu leiden, die eine Folge des Freihandels waren. Die Einführung von Schutzzöllen lehnte das Bürgertum aber ab, da es den Freihandel unterstützte. Mit einem umfassenden Flottenbauprogramm hoffte Wilhelm II. diese Streitigkeiten beilegen zu können. Die Junker erhielten für ihre landwirtschaftliche Produktion Schutzzölle, damit sie den Flottengesetzen zustimmten. Der Flottenbau kam wiederum dem Bürgertum zugute, weil er eine deutliche Umsatzsteigerung zur Folge hatte. Auch die Arbeiterschaft sollte im Zaun gehalten werden, indem der Flottenbau steigende Löhne und Vollbeschäftigung herbeiführte. Außerdem hatte der Flottenbau auch außenpolitische Gründe, weil das Kaiserreich gegen die starke britische Royal Navy gewappnet werden sollte.1
Flottengesetze
Für das Bauprojekt wurde Alfred von Tirpitz 1897 zum Staatssekretär des Reichsmarineamts berufen. Die deutsche Flotte sollte dermaßen ausgebaut werden, um Großbritannien vor einem möglichen Angriff oder einer Koalition mit anderen Großmächten gegen das Kaiserreich abzuhalten. Vielmehr sollte Großbritannien zu einem Bündnis mit dem Deutschen Reich bewegt werden. Außerdem wollte Wilhelm II. mit seiner Aufrüstung nationale Begeisterung in der Bevölkerung wecken. Verbände wie der Deutsche Flottenverein machten Propaganda für die Flottenpolitik, weil sie sich durch den Erwerb neuer Gebiete wirtschaftliche Vorteile erhofften. Somit kam es am 10. April 1898 zur Durchsetzung des ersten Flottengesetzes. Das zweite Gesetz erfolgte am 14. Juni 1900. Diese Maßnahmen wurden im Reichstag durch eine Übereinkunft des Bürgertums und der konservativen Junker durchgesetzt. Die Sozialdemokraten und ein Teil der Liberalen stimmten dagegen.2
Folgen
Die Flottengesetze bauten die deutsche Flotte zu einem effizienten Heer aus, auch wenn der Rückstand gegenüber den Briten nicht gänzlich aufgeholt werden konnte. Das ursprüngliche Ziel, Großbritannien von einem Bündnis mit anderen Großmächten fernzuhalten, erreichte Kaiser Wilhelm allerdings nicht. Infolge dessen verschlechterten sich die deutsch-britischen Beziehungen durch einen massiven Rüstungswettlauf. Nachdem Großbritannien 1904 mit Frankreich die Entente Cordiale geschlossen hatte, wurde das Kaiserreich immer weiter eingekreist. Dies hatte Bismarck mit seiner Bündnispolitik bis 1890 stets verhindern wollen. Die finanziellen Herausforderungen der Aufrüstung ließ die erhoffte nationale Begeisterung schnell erblassen. Innenpolitische Konflikte zwischen den Junkern, dem Bürgertum und der Arbeiterschaft kamen wieder auf. Die Sozialdemokraten entwickelten sich zu einer politischen Größe und wurden auf den Reichstagswahlen 1912 stärkste Partei. Das deutsche Flottenbauprogramm verschärfte also sowohl die innen- als auch außenpolitischen Spannungen. Diese Umstände mündeten 1914 im Ausbruch des Ersten Weltkriegs.3
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- 1. http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/kaiserreich/139651/obrigkeitsstaat-und-basisdemokratisierung ↩
- 2. http://universal_lexikon.deacademic.com/227482/Deutsches_Reich%3A_Flottengesetze_und_Flottenbau ↩
- 3. http://www.wilhelm-der-zweite.de/kaiser/kritik_flottenruestung.php ↩