Der am 5. Mai 1955 verabschiedete Deutschlandvertrag beendete das Besatzungsstatut der Alliierten über Westdeutschland. Er war Folge der Westintegration von Bundeskanzler Konrad Adenauer, der die BRD politisch und wirtschaftlich eng an die westliche Staatenwelt band. Infolgedessen kam es zur Wiederbewaffnung, Wiedererlangung der Souveränität und zum Beitritt zur NATO.
Vorgeschichte
Seit der Potsdamer Konferenz 1945 hatten sich die Westmächte und Sowjetunion in ihrer Deutschlandpolitik immer mehr zerstritten. Da die Westmächte ihre Besatzungszonen 1948 zur Trizone zusammenschlossen und ohne Absprache mit der Sowjetunion eine Währungsreform durchführten, traten die sowjetischen Vertreter aus dem Alliierten Kontrollrat aus. Die Einführung des Marshallplans in den Westzonen trieb die politische Spaltung auch auf wirtschaftlicher Ebene voran. Nach der deutschen Teilung in BRD und DDR 1949 orientierte sich Bundeskanzler Adenauer mit seiner Westintegration eng an die westliche Staatengemeinschaft. Folglich kam es zu Debatten, in welchem Verhältnis die westlichen Besatzungsmächte mit der neu gegründeten BRD stehen sollen.1
Deutschlandvertrag
Der aufkommende Kalte Krieg zwischen West und Ost hatte USA und Großbritannien dazu veranlasst, die BRD gegenüber der Sowjetunion verteidigungsfähig zu machen. Diesbezüglich wurde am 26. Mai 1952 der sogenannte Deutschlandvertrag in Bonn geschlossen. Die BRD erlangte dadurch ihre Souveränität, mit Ausnahme weniger Vorbehalte der Alliierten, zurück. Der Deutschlandvertrag diente als Übergangsregelung zwischen dem auf Kriegsrecht beruhenden Besatzungsstatut und einem noch ausstehenden Friedensvertrag. Damit wurde auch die Alliierte Hohe Kommission aufgelöst. Zu dieser Zeit war zudem die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant. Da dieser Plan jedoch am 30. August 1954 am französischen Parlament scheiterte, musste der Deutschlandvertrag inhaltlich etwas verändert werden.2
Folgen
Die leicht abgeänderte Fassung des Deutschlandvertrags beinhaltete den Beitritt der BRD zur NATO und Gründung einer Westeuropäischen Union. Der Deutschlandvertrag war Bestandteil der Pariser Verträge. Nach Inkrafttreten dieses Vertrags am 5. Mai 1955 wurde die BRD wiederbewaffnet, erhielt ihre Souveränität zurück und trat der NATO bei. Damit war Westdeutschland wieder ein annähernd gleichberechtigter Partner der Westmächte. Fortan bestanden zwischen ihnen gemeinsame Regelungen, die beispielsweise den weiteren Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auf westdeutschen Boden garantierten.3