Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Frankreich, Belgien, BRD, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Darunter fielen die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Atomgemeinschaft. Diese Verträge gelten als Grundstein für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Handelspolitik mit festen Institutionen.
Vorgeschichte
Nach der deutschen Teilung in BRD und DDR 1949 entwickelten sich in West und Ost unterschiedliche Systeme heraus. Bundeskanzler Konrad Adenauer band die BRD mit seiner Westintegration politisch und wirtschaftlich eng an die westliche Staatengemeinschaft. Dazu zählten die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Marshallplan und der Deutschlandvertrag, der den Beitritt der BRD zur NATO legitimierte [Pariser Verträge]. Infolgedessen berieten die westeuropäischen Außenminister auf der Konferenz von Messina darüber, die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern.1
Römische Verträge
Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von sechs Staaten unterzeichnet. Ein Bestandteil war die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Sie sollte einen einheitlichen Binnenmarkt ohne Zollschranken schaffen und die Handelsbeziehungen verbessern. Mit der Einrichtung fester Institutionen wurde das Ziel verfolgt, gemeinsame Regelungen im Dienstleistungs-, Personen- und Warenverkehr zu treffen. Zu den Römischen Verträgen gehörte zudem die EURATOM. Diese sollte die Entwicklung und Sicherung der Kernkraftenergie fördern. Für die gemeinsame Regelung dieser Aufgaben wurden überstaatliche Organe mit einer parlamentarischen Versammlung und gemeinsamen Gerichtshof gegründet.2
Folgen
Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und EURATOM wurden zum Grundstein für die Entwicklung der Europäischen Union. Durch die Römischen Verträge wuchsen die westeuropäischen Staaten politisch und wirtschaftlich enger zusammen. Westeuropa entwickelte sich folglich zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum und Zollunion mit gemeinsamen Außenzoll. Die Lockerung innerer Handelsbeschränkungen und Schaffung überstaatlicher Institutionen wurden grundlegend für den langfristigen europäischen Integrationsprozess. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.3