Das Viermächteabkommen über Berlin wurde von den Siegermächten USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion am 3. September 1971 geschlossen. Dadurch konnten die Ost/West-Konflikte bezüglich Berlin entschärft und die Reiseeinschränkungen zwischen Westberlin und BRD gelockert werden. Das Abkommen hatte menschliche Erleichterungen für die Bürger Berlins zur Folge.
Vorgeschichte
Berlin war seit der Nachkriegszeit 1945 zum ewigen Streitpunkt der Besatzungsmächte geworden. Da eine gemeinsame Politik über Berlin unmöglich geworden war, wurde die Stadt 1949 mit der deutschen Teilung in Ost und West geteilt. In den folgenden Jahren wurde der Reiseverkehr zwischen Westberlin und BRD regelmäßig vom sowjetischen Militär behindert. Diese Komplikationen führten 1958 zur Berlin-Krise, bei der die Sowjetunion das gesamte Berlin zum Staatsgebiet der DDR machen wollte. Mit Beginn der Entspannungspolitik kam es Anfang der 1970er Jahre zu einem außenpolitischen Kurswechsel der BRD. Dadurch trafen sich auch die Besatzungsmächte wieder zu gemeinsamen Gesprächen über Berlin.1
Viermächteabkommen
Das am 3. September 1971 geschlossene Viermächteabkommen schrieb grundlegende Regelungen in Bezug auf die Berlin-Politik fest. Die USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion behielten sich weiterhin die gemeinsame Verantwortung über Berlin als Sonderstatus vor. Die Sowjetunion verpflichtete sich dazu, den Reiseverkehr zwischen Westberlin und BRD nicht mehr zu behindern. Darüber hinaus sollten die Reisemöglichkeiten zwischen West- und Ostberlin verbessert werden, damit der gegenseitige Kontakt der Familien nicht abbrach. Dies wurde durch das wenig später unterzeichnete Transitabkommen vereinbart. Im Viermächteabkommen akzeptierte die Sowjetunion erstmals die rechtliche Zugehörigkeit Westberlins zum Staatsgebiet der BRD.2
Folgen
Das Viermächteabkommen war ein wichtiger Bestandteil der Entspannungspolitik im Kalten Krieg. Es hatte für die Berliner Bevölkerung menschliche Erleichterungen zur Folge, weil der Reiseverkehr nicht mehr behindert wurde. Der ein Jahr später von BRD und DDR geschlossene Grundlagenvertrag verbesserte folglich auch die Beziehungen zwischen beiden deutschen Teilstaaten. Die gemeinsamen Regelungen des Viermächteabkommens wurden schließlich grundlegend für die deutsch-deutsche Wiedervereinigung 1990.3