Sozialistengesetz

Das 1878 im Deutschen Kaiserreich verabschiedete Sozialistengesetz schränkte die Aktivitäten der sozialdemokratischen und sozialistischen Vereine stark ein. Reichskanzler Otto von Bismarck sah die Monarchie durch die aufkommende Arbeiterbewegung gefährdet und versuchte deren Proteste im Zaun zu halten. Dafür nutzte er zwei misslungene Attentate auf Kaiser Wilhelm I., die ihm die Rechtfertigung für das bis 1890 bestehende Sozialistengesetz erbrachten. Die Arbeiterbewegung erhielt in den nächsten Jahren dennoch Zulauf und etablierte sich langfristig als stärkste politische Größe.

Arbeiterbewegung

Die Industrielle Revolution im 19. Jahrhundert hatte die soziale Lage der Arbeiterschaft [Proletariat] deutlich verschlechtert. Niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und Heimarbeit ließen das Proletariat am Existenzminimum leben. Daher schlossen sich Arbeiter in Vereinen und Parteien zusammen. Aus den kleineren Zusammenschlüssen erfolgte 1875 die Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei. Sie setzten sich für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und Einführung einer demokratischen Regierung ein. Reichskanzler Otto von Bismarck sah in der Arbeiterbewegung eine große Gefahr für die Monarchie und fürchtete sich vor einer Revolution. Das 1871 gegründete Kaiserreich verstand sich als konservativer Obrigkeitsstaat und sah demokratische Spielregeln nicht vor. Nachdem sich im Mai/Juni 1878 zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. ereignet hatten, nutzte Bismarck die Gunst der Stunde. Obwohl die Urheberschaft nicht eindeutig geklärt werden konnte, machte Bismarck die Arbeiterbewegung verantwortlich und zog nun die notwendigen Konsequenzen.1

Das Sozialistengesetz

Schon infolge des ersten Attentats im Mai 1878 legte Bismarck einen Entwurf des Sozialistengesetzes vor. Nachdem der Kaiser beim zweiten Attentat im Juni deutlich stärker verletzt wurde, fanden Bismarcks drohende Worte im Reichstag mehr Anklang. Am 22. Oktober 1878 erfolgte schließlich nach Übereinkunft des Reichstags und Bundesrats die offizielle Verkündung des Sozialistengesetzes. Dadurch wurden jegliche Verbände, Publikationen und Versammlungen der Sozialdemokratie und ähnlicher Organisationen verboten. Deren Anhänger wurden als “Reichsfeinde” verleumdet, teilweise verfolgt und ausgebürgert. Dennoch durften einzelne Politiker weiterhin zu Wahlen antreten und sich im Reichstag betätigen. Das Sozialistengesetz wurde insgesamt viermal verlängert und blieb bis Bismarcks Entlassung 1890 in Kraft.2

Folgen

Trotz der massiven Unterdrückung wuchs die Arbeiterbewegung in den Folgejahren zu einer immer stärkeren politischen Größe heran. Teile der Gesellschaft schlossen sich ihr solidarisch an und erbrachten den sozialdemokratischen und sozialistischen Politikern im Reichstag Wahlerfolge. Bismarck versuchte die Aktivitäten der Arbeiterbewegung weiterhin einzuschränken, indem er auf ihre politischen Forderungen einging und die staatliche Sozialgesetzgebung einführte. Dies änderte aber nichts daran, dass die SAP 1890 erstmals stärkste Partei im Reichstag wurde. Nachdem Bismarck vom neuen Kaiser Wilhelm II. 1890 entlassen wurde, kam es daher zu einem Kurswechsel. Im selben Jahr wurde das Sozialistengesetz nicht weiter verlängert. Die Sozialdemokratie formierte sich nun unter dem Namen SPD neu und konnte bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 immer mehr Stimmen erlangen.3

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Bild 1: Reichsgesetzblatt mit dem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (1878), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 2: Otto von Bismarck, Autor: A. Bockmann (1886), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 3: Mitglieder der SAP-Reichstagsfraktion (1889), Autor: Julius Braatz, Lizenz: Gemeinfrei

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 10.06.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.09.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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