Ermächtigungsgesetz

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 schuf die rechtliche Grundlage für die Etablierung der NS-Diktatur. Nachdem die NSDAP auf dem Tag von Potsdam wenige Tage zuvor Sympathien in breiten Bevölkerungskreisen erlangen konnte, stimmte der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit zu. Damit entmachtete sich der Reichstag selbst, da die Regierung nun ohne seine Zustimmung Gesetze verabschieden konnte.

Vorgeschichte

Seit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war die NSDAP gemeinsam mit der DNVP in der Regierung vertreten. Infolge des Reichstagsbrands am 27. Februar wurde per Notverordnung die Verfolgung politischer Gegner, besonders Kommunisten, legalisiert. Auf den Reichstagswahlen vom 5. März konnten die Nationalsozialisten immer noch keine absolute Mehrheit erzielen, sodass sie weiterhin auf eine Koalition mit der DNVP angewiesen waren. Für eine propagandistische Inszenierung sorgte der Tag von Potsdam am 21. März. Dort erlangten Hitler und die NSDAP mehr Sympathien in der Bevölkerung. Dies war ihnen Mittel zum Zweck, um zwei Tage später im Reichstag das geplante Ermächtigungsgesetz durchsetzen zu können. Dafür war die Zustimmung anderer Parteien notwendig, weil ein Beschluss im Reichstag nur mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden konnte.1

Verlauf

Hitlers Ziel bestand darin, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung faktisch außer Kraft zu setzen. Für die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz wurde im Vorfeld die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Da die Politiker der KPD wegen der Notverordnungen bereits verhaftet waren und daher an den Verhandlungen nicht teilnehmen konnten, wurden die Bestimmungen für die Anwesenheit neu geregelt. Da das Reichstagsgebäude in Berlin wegen des Brandes noch nicht zugänglich war, tagte der Reichstag provisorisch in der Krolloper. Dort waren unter anderem auch die mit der NSDAP sympathisierenden SS– und SA-Truppen aufgestellt, die die Abgeordneten einschüchtern und damit entscheidend beeinflussen konnten.2

Ermächtigungsgesetz

Dem “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” wurde am 23. März mit einer Zweidrittelmehrheit vom Reichstag zugestimmt. Ausschlaggebend dafür waren die Stimmen des Zentrums und bürgerlichen Parteien, die sich aufgrund Einschüchterung dem Druck der Nationalsozialisten beugten. Allein die SPD stimmte geschlossen dagegen. Durch das Ermächtigungsgesetz entmachtete sich der Reichstag als staatliches Organ praktisch selbst. Gesetze konnten von der Regierung nun ohne dessen Zustimmung durchgesetzt werden. Es war nun möglich, dass Gesetze von der Verfassung abwichen, sodass die dort festgeschriebenen Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Auf diese Weise wurde die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative gebrochen.3

Folgen

Das Ermächtigungsgesetz trat am 24. März in Kraft. Damit begann der Prozess der nationalsozialistischen Gleichschaltung. Neben der Einschränkung der Grundrechte wurden für politische Gegner Konzentrationslager errichtet. Durch die Gleichschaltung der Länder wurde Deutschland zu einem zentralistischen Staatsgebilde. In der Folgezeit zerschlugen die Nationalsozialisten die Gewerkschaften und verboten per Gesetz alle anderen Parteien. Das Ermächtigungsgesetz hatte für diese Entwicklung eine hinreichende Bedeutung, weil es der Regierung nun erlaubt war, Gesetze unabhängig vom Reichstag und der Verfassung zu verabschieden. Damit war die Demokratie de facto außer Kraft gesetzt und der Weg in die NS-Diktatur geebnet. Bis Mai 1945 blieb das Ermächtigungsgesetz rechtliche Grundlage der deutschen Politik.4

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Übersichtsbild: Tag von Potsdam, Adolf Hitler, Paul v. Hindenburg (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-S38324 / Theo Eisenhart / CC-BY-SA 3.0

Bild 1: Tag von Potsdam, Adolf Hitler, Paul v. Hindenburg (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-S38324 / Theo Eisenhart / CC-BY-SA 3.0

Bild 2: Ermächtigungsgesetz (1933), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 3: Berlin, Häftlinge in SA-Lager (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 102-02920A / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 29.07.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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