Hitler-Stalin-Pakt

Am 24. August 1939 kam es überraschenderweise zu einem Nichtangriffspakt zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion. Beide Vertragspartner verpflichteten sich darin zu gegenseitiger Neutralität in einem Kriegsfall. In einem geheimen Zusatzprotokoll wurde die Aufteilung Polens und der Baltikumstaaten geregelt. Der Vertrag diente Hitler als Grundlage für seinen Vernichtungskrieg in Osteuropa.

Vorgeschichte

Seit der “Machtergreifung” der Nationalsozialisten war die deutsche Außenpolitik darauf ausgelegt, die Bestimmungen des Versailler Vertrags rückgängig zu machen. Dazu zählen die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, die Remilitarisierung des Rheinlandes, der “Anschluss” Österreichs und die Sudetenkrise. Hitler zielte nun auch auf die Eroberung Polens, die zur Grundlage für den Zweiten Weltkrieg werden sollte. Um die Westmächte Frankreich und Großbritannien von jeglichen Verbindungen zur Sowjetunion zurückzuhalten, entschied sich Hitler für einen Nichtangriffspakt.1

Hitler-Stalin-Pakt

Am 24. August 1939 unterzeichneten in Moskau der deutsche Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop und Wjatscheslaw Molotow den sogenannten deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Dieser machte den Anschein einer gegenseitig zugesicherten Neutralität im Kriegsfall. Die entscheidende Regelung war in einem Geheimen Zusatzprotokoll enthalten. Es teilte Polen und die Baltikumstaaten im Kriegsfall in eine deutsch- und sowjetische Interessensphäre auf. Des Weiteren beinhaltete der Vertrag Regelungen zu gemeinsamer wirtschaftlicher Arbeit. Der Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion kam für die Westmächte völlig überraschend, weil sich Hitler darin mit seinem eigentlichen Erzfeind Joseph Stalin verbündet hatte.2

Folgen

Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt war nicht von langer Dauer. Bereits am 1. September 1939 begann mit dem Überfall der Wehrmacht auf Polen der Zweite Weltkrieg. Infolgedessen wendeten das Deutsche Reich und die Sowjetunion das Geheime Zusatzprotokoll an, durch das Polen in zwei Interessensphären aufgeteilt wurde. Dies verankerten beide Mächte durch einen Grenz- und Freundschaftsvertrag. Für Hitler bot der Nichtangriffspakt die Voraussetzung für die folgende Expansion nach Osteuropa. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 verloren beide Verträge ihre Gültigkeit.3

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Übersichtsbild: Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts (1939), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 1: Handschlag Stalins und Ribbentrops nach der Unterzeichnung des Nichtangriffspakts (1939), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-H27337 / CC-BY-SA 3.0

Bild 2: Danziger “Landespolizisten” und Grenzbeamte beseitigen einen Schlagbaum an der polnischen Grenze, Autor: Hans Sönnke, Lizenz: Gemeinfrei

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 16.08.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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