Nürnberger Rassengesetze

Die Nürnberger Gesetze 1935 hatten für Juden im “Dritten Reich” verheerende Folgen. Während das “Blutschutzgesetz” die Eheschließung und den Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden verbot, definierte das “Reichsbürgergesetz” die deutsche Staatsangehörigkeit vollkommen neu. Diese Bestimmungen wurden auf dem NSDAP-Parteitag am 15. September 1935 beschlossen.

Vorgeschichte

Seit der nationalsozialistischen “Machtergreifung” und “Gleichschaltung” 1933/34 war das Leben für Juden im Deutschen Reich immer problematischer geworden. Durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden nicht-arische Beamte aus ihrem Dienst entlassen. Wenig später erfolgte das Verbot für jüdische Kassenärzte. Die weitere rechtliche Einschränkung von Juden sollte auf dem “Reichsparteitag der Freiheit” der NSDAP in Nürnberg am 15. September 1935 vollzogen werden. Dafür berief die NSDAP den Reichstag, um deren Maßnahmen einstimmig zu verabschieden.1

Nürnberger Gesetze

Auf dem Reichsparteitag in Nürnberg sollte der Unterschied zwischen “Ariern” und “Nicht-Ariern” rechtlich definiert werden. Die Beschlüsse waren Teil der nationalsozialistischen Rassenlehre, die die Menschheit in “Ariern” und “Schädlingen” unterteilte. Durch das “Blutschutzgesetz” verboten die Nationalsozialisten sowohl Eheschließung als auch Geschlechtsverkehr zwischen “Ariern” und “Nicht-Ariern”. Jeglicher Regelverstoß wurde mit harten Strafen geahndet. Das “Reichsbürgergesetz” definierte den Rechtsstatus der Menschen in “Reichsbürger, “Staatsangehörige” und “Staatsangehörige nicht deutschen bzw. artverwandten Blutes”. Des Weiteren wurde der Status von Bürgern mit jüdischen Vorfahren in Volljuden, Mischlingen ersten und zweiten Grades unterteilt. Die Nürnberger Gesetze wurden einstimmig vom Reichstag angenommen.2

Folgen

Durch die Nürnberger Gesetze wurde die Entrechtung von jüdischen Staatsangehörigen juristisch legitimiert. Juden wurden im “Dritten Reich” nun zunehmend aus öffentlichen Ämtern wie Justiz oder Wehrdienst entlassen. Ein weiterer Höhepunkt des Antisemitismus markierte die Reichsprogromnacht vom 9. November 1938. Juden waren in der Folgezeit Gewalt, Diskriminierungen und Verhaftungen ausgesetzt. Nach der Besetzung Polens waren Juden im Deutschen Reich zudem verpflichtet, den Judenstern zu tragen. Hier geht es zum Artikel über den Holocaust.3

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Übersichtsbild: Bildtafel zu den Nürnberger Rassengesetzen (1935), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 1: NS-Boykott gegen jüdische Geschäfte (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 102-14468 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Bild 2: Bildtafel zu den Nürnberger Rassengesetzen (1935), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 3: Tag nach der Reichspogromnacht (1938), Lizenz: Gemeinfrei

 

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 10.08.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 14.03.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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