Im Zuge der Entspannungsphase des Kalten Krieges unterzeichneten am 1. August 1975 die Vertreter 35 Staaten die sogenannte Schlussakte von Helsinki. Sie war das Ergebnis der KSZE-Verhandlungen. Damit einigten sich der West- und Ostblock auf gemeinsame Zusammenarbeit und Anerkennung der bestehenden Grenzen.
Vorgeschichte
Die 1969 von der BRD eingeleitete Neue Ostpolitik hatte die Beziehungen zur DDR verbessern können. Beide Staaten einigten sich im Grundlagenvertrag auf die Unverletzlichkeit der Grenzen. Da die BRD somit ihren Alleinvertretungsanspruch aufgab, wurden BRD und DDR 1973 in die UNO aufgenommen. Zudem konnten die Streitigkeiten zwischen den Westmächten und der Sowjetunion über Berlin mit dem Viermächteabkommen geklärt werden. Diese Annäherung war eine Voraussetzung für eine allgemeine Entspannungsphase des Kalten Krieges. Diesbezüglich wurde am 3. Juli 1973 die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, an der 35 Staaten teilnahmen, eröffnet. Während die Ostblockstaaten damit vor allem die Anerkennung der Grenzen und wirtschaftliche Vorteile erreichen wollte, setzte sich der Westen für die Wahrung der Menschenrechte im Osten ein.1
Schlussakte von Helsinki
Die Ergebnisse der KSZE-Verhandlungen wurden mit der am 1. August 1975 unterzeichneten Schlussakte von Helsinki festgeschrieben. Die Mitgliedsstaaten vereinbarten darin die Achtung der souveränen Gleichheit und Menschenrechte, Unverletzlichkeit der Grenzen, friedlichen Konfliktlösung und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Des Weiteren einigten sich die 35 Unterzeichnerstaaten auf eine gemeinsame Zusammenarbeit in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Umweltfragen. Die Schlussakte verstand sich nicht als völkerrechtlicher Vertrag, sondern war von den Staaten selbstverpflichtend wahrzunehmen.2
Folgen
Durch die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki konnten die Ost/West-Beziehungen etwas normalisiert werden. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa etablierte sich in den nachfolgenden Jahren als zwischenstaatliches Beratungsgremium. Von vielen Zeitgenossen wurden jedoch allein die Ostblockstaaten als “Gewinner” der Schlussakte bezeichnet. Während deren Forderungen nach Anerkennung ihrer Grenzen verwirklicht werden konnten, wurden die Ziele des Westens zur Einhaltung der Menschenrechte kaum beachtet. Im Ostblock gab es weiterhin unfreie Wahlen, Einparteiensysteme und Bespitzelung. Dies änderte sich erst mit der von Gorbatschow eingeleiteten Reformpolitik “Perestroika und Glasnost“. Nach dem Ende des Kalten Krieges ging die KSZE 1995 schließlich in der OSZE auf.3