Die am 28. März 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedete Reichsverfassung sollte die Gründung eines geeinten deutschen Nationalstaates mit Freiheits- und Grundrechten verwirklichen. Vorgesehen waren die kleindeutsche Lösung und konstitutionelle Monarchie mit erblichem Kaiser. Da die Großmächte Preußen und Österreich aber ein Veto einlegte, verlor die Verfassung schnell an Bedeutung.
Frankfurter Nationalversammlung
Nachdem die Macht der deutschen Fürsten durch die Märzrevolution 1848 gebrochen werden konnte, wurde am 18. Mai in der Frankfurter Paulskirche eine Nationalversammlung eingesetzt. Sie setzte sich aus gebildeten Abgeordneten des Bürgertums zusammen, die verschiedenen politischen Gruppen angehörten. Ziel war die Gründung eines deutschen Nationalstaates mit Freiheits- und Grundrechten. Streitfragen gab es unter ihnen darüber, ob für einen Nationalstaat die großdeutsche oder kleindeutsche Lösung angestrebt werden solle [Deutsche Frage]. Darüber hinaus zerstritten sich die Liberalen und Demokraten wegen Debatten über die Staatsform und das Wahlrecht. Im Laufe der Verhandlungen gewannen die Fürsten ihre Macht durch die Konterrevolution wieder zurück. Am 28. März 1849 verabschiedete dennoch eine Mehrheit der Liberalen die sogenannte “Paulskirchenverfassung”.1
Paulskirchenverfassung
Die von der Nationalversammlung veröffentlichte Reichsverfassung sah die kleindeutsche Lösung vor. Demzufolge sollten alle Staaten des Deutschen Bundes – bis auf Österreich – in das Reichsgebiet einbezogen werden. An der Spitze der konstitutionellen Monarchie sollte der erbliche Kaiser stehen. Dieser konnte das Volkshaus und Staatenhaus einberufen, die Beschlüsse des Volkshaus mit einem Veto einschränken und hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte inne. Das Volkshaus war dazu berechtigt, Gesetze zu verabschieden, den Haushaltsplan mitzubestimmen und die Reichsregierung zu kontrollieren. Die Wahlen zum Volkshaus sollten nach allgemeinem und freiem Wahlrecht erfolgen. Durch die Garantie von festgeschriebenen Freiheits- und Grundrechten war der Kaiser in der “Paulskirchenverfassung” demzufolge in seiner Herrschaft eingeschränkt.2
Scheitern der Revolution
Da die deutschen Fürsten ihre Macht infolge der Konterrevolution wieder zurückgewonnen hatten, ließ sich die “Paulskirchenverfassung” nicht verwirklichen. Obwohl der Verfassung 28 Staaten zustimmten, scheiterte sie an dem Veto der Großmächte Preußen, Österreich sowie Bayern, Sachsen und Hannover. Deren Regierungen widersetzten sich den liberalen Ansätzen der Verfassung und wollten sich nicht einem einheitlichen Nationalstaat unterordnen. Nachdem Preußens König Friedrich Wilhelm IV. am 28. April 1849 die ihm angebotene Kaiserkrone abgelehnt hatte [Quelle], war die Revolution 1848/49 schließlich gescheitert. Die Grundsätze der “Paulskirchenverfassung” wurden später in der 1919 verabschiedeten Weimarer Verfassung übernommen.3