Präsidialkabinette

Die Weltwirtschaftskrise 1929 leitete das Ende der Weimarer Republik ein. Da sich die Regierungsparteien nicht über den Betrag der Arbeitslosenversicherung einigen konnten, kam es im März 1930 zum Bruch der Großen Koalition. Reichspräsident Hindenburg machte nun Gebrauch vom Notverordnungsrecht und führte Präsidialkabinette ein. Damit wurde die Demokratie de facto außer Kraft gesetzt.

Ursachen

Am 27. März 1930 zerbrach die Große Koalition im Reichstag, weil sich die Parteien nicht über die Höhe der aufzubringenden Sozialleistungen einigen konnten. Schon zwei Tage später ernannte Reichspräsident Hindenburg Zentrumspolitiker Brüning zum neuen Reichskanzler. Da sich keine parlamentarischen Mehrheiten mehr bilden ließen, sollte die Politik nun abhängig vom Reichspräsidenten gemacht werden. Daher werden die Reichsregierungen zwischen 1930 und 1933 als Präsidialkabinette bezeichnet. Die im Reichstag stark vertretene SPD widersetzte sich zunächst der Einführung des Kabinetts Brüning. Als die NSDAP aber auf den Reichstagswahlen am 14. September 1930 zur zweitstärksten Partei heranwuchs und ihre Sitzzahl von 12 auf 107 erhöhen konnte, nahm die SPD das neue Präsidialkabinett hin.1

Präsidialkabinette

Durch die Präsidialkabinette wurde die Politik im Reichstag nun ohne parlamentarische Mehrheit betrieben. Da es keine 5%-Hürde für die kleinen Splitterparteien gab, waren eindeutige Entscheidungen im Reichstag unmöglich geworden. Reichspräsident hatte deswegen Gebrauch von Artikel 48 der Weimarer Verfassung gemacht, mit dem er in einem Ausnahmezustand durch Notverordnungen reagieren konnte. Gesetzesentwürfe von der Reichsregierung waren fortan nicht mehr auf die Zustimmung des Parlaments angewiesen, sondern wurden vom Reichspräsidenten als Notverordnung durchgesetzt. Das Kabinett Brüning regierte von 1930 bis 1932 und versuchte mit einer radikalen Deflationspolitik, die durch die Weltwirtschaftskrise entstandenen Missstände zu beheben. Als Hindenburg dem Kabinett die Unterzeichnung weiterer Notverordnungen verweigerte, trat dieses am 30. Mai 1932 zurück.2

Ende der Weimarer Republik

Das nächste Präsidialkabinett unter Reichskanzler von Papen erwies sich als sehr instabil. Die NSDAP wurde auf den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932 zur stärksten Partei. Damit hatte nun eine Partei die Mehrheit im Reichstag, die die Demokratie entschlossen ablehnte. Nachdem von Papen im Dezember 1932 zurücktrat, ernannte Hindenburg am 3. Dezember Kurt von Schleicher zum neuen Reichskanzler. Dessen Präsidialkabinett dauerte lediglich bis Januar. Obwohl sich Hindenburg lange davor gescheut hatte, die NSDAP in die Regierung zu lassen, ernannte er am 30. Januar 1933 Parteiführer Hitler zum Reichskanzler. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern Brüning, von Papen und von Schleicher verfügte Hitler mit der NSDAP über eine stabile Basis, die Hindenburg nun zu dieser Entscheidung veranlasste. Hitlers Präsidialkabinett existierte bis zu den Reichstagswahlen im März 1933, als dieses wieder über parlamentarische Mehrheit verfügte und daher nicht mehr auf den Reichspräsidenten angewiesen war. Infolge des umstrittenen Ermächtigungsgesetz erfolgte daraufhin die “Machtergreifung” des “Dritten Reichs“.3

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Bild 1: Paul von Hindenburg, Autor: E. Bieber (1914), Lizenz: Gemeinfrei

Bild 2: Reichskabinett Adolf Hitler (1933), Autor/Lizenz: Bundesarchiv, Bild 183-H28422 / CC-BY-SA 3.0

Fabio Schwabe

Der Autor

Dieser Beitrag wurde am 25.07.2016 verfasst von Fabio Schwabe, Mettmann. Die aktuelle Version stammt vom 22.02.2021. Fabio Schwabe ist Gymnasiallehrer der Fachrichtung Geschichte und Gründer von Geschichte kompakt

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