Nach der zusammengebrochenen Herrschaft der Staufer und der Zeit des Interregnums war die königliche Zentralgewalt stark geschwächt worden. Im 13. und 14. Jahrhundert etablierten sich die Kurfürsten zu den ranghöchsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. Mit der Goldenen Bulle 1356 wurde festgeschrieben, dass die Könige im Heiligen Römischen Reich zukünftig von dem Kurfürstenkollegium gewählt wurden. Dieses Gesetz machte das Reich zu einem föderalen Staatsgebilde und blieb bis zum Ende 1806 tatkräftig.
Interregnum
Nach der Herrschaftszeit der Staufer ging die durch Erbschaft geregelte Thronfolge des Königs zu Ende. In der Zeit des Interregnums verlor die Königsgewalt immer mehr an Einfluss, weil sich die Fürsten nicht mehr auf einen rechtmäßigen Kandidaten einigen konnten. Aus dieser Krisenzeit entwickelte sich die Idee, dass es zukünftig genaue Regeln bei Thronfolge und Wahlverfahren geben solle. Der König war also nun noch mehr an die Zustimmung der Fürsten gebunden. Unter diesen entwickelten sich die Kurfürsten zu wichtigen politischen Trägern, die nun die Berechtigung der Königswahl erhielten.
Beschlüsse
In der Goldenen Bulle wurden Verfahren und Grundsätze festgeschrieben, sie sich bereits vorher in der Praxis der Königswahl etabliert hatten. Sie bestimmte die sieben Kurfürsten für die Königswahl: drei geistliche (Erzbischöfe von Trier, Köln und Mainz) und drei weltliche (Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen und Markgraf von Brandenburg). Die siebte Stimme erhielt der König von Böhmen als weltlicher Fürst. Mit diesen Beschlüssen wurden die Gebiete der Kurfürsten zu unteilbaren Territorien erklärt, damit die Anzahl der Kurstimmen nicht verändert werden konnte. Des Weiteren sollte mit dieser genauen Regelung vermieden werden, dass Gegenkönige aufgestellt werden – wie es in der Zeit des Interregnums üblich geworden war.
Folgen
Die Goldene Bulle trieb den allmählichen Machtverlust des Königs weiterhin voran und stärkte den Einfluss der Landesherren. Anders als in Frankreich und England entwickelte sich das Heilige Römische Reich nicht zu einem Zentralstaat, sondern wurde zu einem föderalen Staatsgebilde. In den einzelnen Regionen etablierten sich durch Territorialisierung vor allem nach dem Dreißigjährigen Krieg eigene Staaten, die den Sinn und Zwecks des Reichsverbandes immer mehr in den Hintergrund drängten. Der starke politische Einfluss der einzelnen Regionen ist in der föderalen Bundesrepublik Deutschland bis heute gegenwärtig.