Neben von Hardenberg gehörte Freiherr vom Stein zu den führenden Drahtziehern der preußischen Reformen. Als Leitender Minister Preußens publizierte er am 24. November 1808 ein Rundschreiben an die Mitglieder des Generaldirektoriums, in dem er seine Vorstellungen über die Modernisierung des preußischen Staatssystems äußerte:
In der Verwaltung des Innern setzte ich mein Ziel. Es kam darauf an, gesetzlich die Möglichkeit aufzustellen, dass jeder im Volke seine Kräfte frei in moralischer Richtung entwickeln könne, und auf solche Weise das Volk zu nöthigen, König und Vaterland dergestalt zu lieben, dass es Gut und Leben ihnen gern zum Opfer bringe. Mit Ihrem Beistande, meine Herren, ist Vieles bereits geschehen. Der letzte Rest der Sklaverei, die Erbunterthänigkeit, ist vernichtet, und der unerschütterliche Pfeiler jedes Throns, der Wille freier Menschen, ist gegründet. Das unbeschränkte Recht zum Erwerb des Grundeigentums ist proclamiert. Dem Volke ist die Befugnis, seine ersten Lebensbedürfnisse sich selbst zu bereiten, wiedergegeben. Die Städte sind mündig erklärt. […] Wird das, was bis jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht erhalten, so sind nur wenige Hauptschritte noch übrig. Ich nehme mir die Freiheit, sie Ihnen einzeln aufzuzählen […].
1.) Regierung kann nur von der höchsten Gewalt ausgehen. Sobald das Recht, die Handlungen eines Mitunterthans zu bestimmen oder zu leiten, mit einem Grundstücke ererbt und erkauft werden kann, verliert die höchste Gewalt ihre Würde, und im gekränkten Unterthan wird die Anhänglichkeit an den Staat geschwächt. […]
3.) Die Erbunterthänigkeit ist vernichtet. Es bestehen aber noch in einigen Gegenden Gesindeordnungen, welche die Freiheit des Volkes lähmen. […] Es bedarf, meiner Einsicht nach, keiner neuen Gesindeordnungen, sondern nur der Aufhebung der vorhandenen.
Das nächste Erfordernis scheint 4.) eine allgemeine Nationalrepräsentation. Heilig war mir und bleibe uns das Recht und die Gewalt unsers Königs. Aber damit dieses Recht und diese unumschränkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mit nothwendig, der höchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch sie die Wünsche des Volkes kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Theilnahme an den Operationen des Staates entzogen wird, kommt es bald dahin, die Regierung theils gleichgültig, theils in einzelnen Fällen in Opposition mit sich zu betrachten. Mein Plan war daher, jeder aktive Staatsbürger, er besitze hundert Hufen oder eine, er treibe Landwirtschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein bürgerliches Gewerbe oder sey durch geistige Bande an den Staat geknüpft, habe ein Recht zur Repräsentation. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Plans hängt Wohl und Wehe unsers Staats ab, denn auf diesem Wege allein kann der Nationalgeist positiv erweckt und belebt werden.
5.) Zwischen unsern beiden Hauptständen, dem Adel und dem Bürgerstande, herrscht durchaus keine Verbindung. Wer aus dem einen in den andern übergeht, entsagt seinem vorigen Stande ganz. Durch eine Verbindung des Adels mit dem andern Ständen wird die Nation zu einem Ganzen verkettet und dabei kann das Andenken an edle Handlungen, welche der Ewigkeit werth sind, in einem höheren Grade erhalten werden. Diese Verbindung wird zugleich
6.) die allgemeine Pflicht zur Vertheidigung des Vaterlandes lebhaft begründen, und auch diese Allgemeinheit muss nothwendig gleichen Eifer für die Regierung in jedem Stande erzeugen. […]
Auszüge zitiert nach: Herbert Krieger (Hg.), Materialien für den Geschichtsunterricht, Frankfurt/Main, Bd. IV, S. 239.