Das EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei (“Flüchtlingspakt”) wurde am 18. März 2016 vereinbart. Er sollte die illegale Migration von der Türkei nach Griechenland reduzieren. Die EU sicherte der Türkei im Gegenzug finanzielle Hilfen und die Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge zu. Im Februar 2020 kündigte der türkische Staatspräsident Erdoğan das Abkommen vorübergehend auf.
Vorgeschichte
Aufgrund des syrischen Bürgerkrieges waren zwischen 2011 und 2015 knapp zwei Millionen Flüchtlinge in die Türkei migriert. Im Sommer 2015 kamen rund mehrere hunderttausend Geflüchtete nach Europa und lösten die sogenannte “Flüchtlingskrise” aus. Da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf keine gemeinsame Regelung zur Aufnahme von Flüchtlingen einigen konnten, wurden zwischen der EU und der Türkei seit November 2015 Verhandlungen aufgenommen.1
Ziele
Türkei war im Jahr 2015 das bevorzugte Transitland von Flüchtlingen, die über Griechenland nach Westeuropa einwandern wollten. An der griechisch-türkischen Grenze – insbesondere in der Ägäis – sollte daher die hohe Zuwanderung nach Europa reduziert werden. Grund für die hohen Flüchtlingszahlen in Griechenland war vor allem die Schließung der Balkanroute. Es ging nun um die Bekämpfung illegaler Migration aus den Maghreb-Staaten, Afghanistan und Irak. Darüber hinaus sollte die humanitäre Versorgung und kontrollierte Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge organisiert werden.2
Inhalt
Das Flüchtlingsabkommen wurde am 18. März 2016 in Brüssel zwischen der EU und Türkei vereinbart. Darin verpflichtete sich die Türkei dazu, illegale Migranten auf See- und Landwegen an ihrer Weiterreise nach Griechenland zu stoppen. Asylbewerber, die auf griechischen Inseln gestrandet waren, sollten auf Kosten der EU in die Türkei abgeschoben werden. Zwischen der EU und Türkei galt außerdem eine 1:1 Neuansiedlungsregelung. Türkei erhielt finanzielle Hilfen in Höhe von zunächst drei Milliarden Euro. Darüber hinaus wurden der Türkei neue EU-Beitrittsverhandlungen und die Abschaffung der Visa-Pflicht in Aussicht gestellt.3
Folgen und Bewertung
Seit März 2016 waren die Grenzübertritte zwischen Türkei und Griechenland deutlich zurückgegangen. Bisher wurden jedoch nicht alle Versprechen des Abkommens eingehalten. Die EU hat Verhandlungen über die Visumsfreiheit für Türken zunächst verschoben – auch aufgrund der autoritären Wende in der Türkei seit dem Militärputsch von 2016. Innerhalb der EU gibt es weiterhin enorme Probleme bei der Neuansiedlungsregelung. Zahlreiche Geflüchtete halten sich daher weiterhin in Griechenland auf.
Bruch des Abkommens
Am 28. Februar 2020 kündigte der türkische Staatspräsident Erdoğan das Abkommen vorübergehend auf. Grund dafür ist die sich zuspitzende Lage im syrischen Bürgerkrieg. In der Türkei waren bis dahin ca. 3,6 Millionen Flüchtlinge registriert. Infolgedessen öffnete die Türkei ihre Grenzen zu Bulgarien und Griechenland und forderte Flüchtlinge zur Weiterreise nach Europa auf. An der griechisch-türkischen-Grenze versammelten sich seitdem über 10.000 Migranten. Die griechische Grenzschutzpolizei hindert diese bisher am Grenzübertritt und hat ihr Aufgebot mithilfe von Einsatzkräften anderer EU-Mitgliedsstaaten intensiviert.4
Hinweis: Dieser Artikel behandelt ein aktuelles Ereignis. Die Informationen können sich daher jederzeit ändern.
- 1. https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/229963/situation-syrischer-fluechtlinge ↩
- 2. https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/ ↩
- 3. https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/fluechtlingsabkommen-tuerkei-eu-inhalt ↩
- 4. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/eu-tuerkei-fluechtlingsabkommen-109.html ↩